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Re: XOOPS ist erste Wahl im Web

Betreff: Re: XOOPS ist erste Wahl im Web
von wogabe am 24.04.2007 01:35:00

Da muss ich Dich in einigem berichtigen. Nicht 100 Euro im Jahr (oder so), sondern 17000Euro sind die Grenze an der die Umsatzsteuerbefreiung aufhört.
Und dass jemand etwas gewerblich macht, nur weil er Geld verlangt, stimmt auch nicht. Schau Dich mal im Steuerrecht oder der einschlägigen Literatur nach dem Begriff der "Liebhaberei" um.

Da ich von Berufs wegen Kaufmann bin, weiss ich ein ganz klein wenig Bescheid über Finanzamt und dergleichen. im übrigen gilt die Preisangabeverordnung nur für den, der gewerbsmäßig handelt - so sagt das auch der §1 dieser Verordnung.

Zitat:
reinhardedv schrieb:
Die Umsetzung und das Design - alles ok und super.
Aber sobald Du in Deutschland nur 1 Cent verlangst, hat Dich das Finanzamt und Du machst es gewerblich. Weiterhin sind die Rechtsanwälte für Abmahnungen dann sehr aktiv.
Wenn Du nur 100 Euro/Jahr (oder so) machst, gibt es eine Befreiung der MwSt für Kleinstbetriebe. Einfach mal beim Finanzamt informieren oder den Euro/Monat evtl. durch einen Button ersetzen.

Weiterhin gilt die Preisangabeverordnung.

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