| Re: XOOPS ist erste Wahl im Web |
Betreff: Re: XOOPS ist erste Wahl im Web von wogabe am 24.04.2007 19:33:44 Ich gebe Dir recht, Alfred. Steuerrecht etc. ist hier nicht gefragt. Noch ein Tipp: Bevor Du hier so unwissend grinst, solltest Du Dich über den Begriff "Liebhaberei" (so, wie ihn die Richter und das Steuerrecht definiert) mal schlau machen. Hier eine kleine Hilfe: [size=x-small] Der Begriff der „Liebhaberei“ ist steuergesetzlich nicht geregelt. Die Rechtsprechung hat Tatbestandsmerkmale entwickelt, wann eine Tätigkeit, die der Steuerpflichtige ausübt, als Liebhaberei zu qualifizieren ist. Liebhaberei liegt danach vor, wenn eine Betätigung ohne (subjektive) Gewinn-/Überschusserzielungsabsicht unternommen wird und damit nicht den Tatbestand der Einkünfteerzielung erfüllt. Quelle:http://www.brinkmeier.de/steuern-recht.htm [/size] |