| Re: tinycontent noch nutzen oder nicht? |
Betreff: Re: tinycontent noch nutzen oder nicht? von Muki am 23.02.2008 15:42:08 Zitat:
Jetzt wird es interessant. ![]() Wenn man eine Homepage nicht für den von Ihr gegebenen zweck besucht, sondern versucht sie zu beschädigen oder zu zerstören, dann erfüllt dieses den Tatbestand einer Straftat, nämlich des Einbruchs. Als Präventivmaßnahme zur Strafvereitelung ist es zulässig das für diese Straftat benutzte Werkzeug (den PC) zu beschädigen oder zu zerstören, um die Straftat zu vereiteln. Auf gut deutsch gesagt (und nicht im Amtsdeutsch) geb ich demjenigen einen Virus mit der seine Festplatte beschädigt hat er Pech gehabt, hätte er nicht versucht einzubrechen wäre dies ihm nicht passiert. Übertragen gesagt, wenn ich einen Tresor habe und schütze den gegen Einbruch so, dass ich das Einbruchswerkzeug zerstöre, dann ist diese rechtlich zulässig. Muki ![]() |
