Betreff: Re: tinycontent noch nutzen oder nicht? von alfred am 27.02.2008 11:05:26
Zitat: Muki schrieb: Jetzt wird es interessant. 
Wenn man eine Homepage nicht für den von Ihr gegebenen zweck besucht, sondern versucht sie zu beschädigen oder zu zerstören, dann erfüllt dieses den Tatbestand einer Straftat, nämlich des Einbruchs. Als Präventivmaßnahme zur Strafvereitelung ist es zulässig das für diese Straftat benutzte Werkzeug (den PC) zu beschädigen oder zu zerstören, um die Straftat zu vereiteln.
Na das Argument musst du mal vor Gericht vorbringen  Gehe mal zu einem Anwalt für Internetrecht und frag ihn mal danach *g*
Zitat: Auf gut deutsch gesagt (und nicht im Amtsdeutsch) geb ich demjenigen einen Virus mit der seine Festplatte beschädigt hat er Pech gehabt, hätte er nicht versucht einzubrechen wäre dies ihm nicht passiert.
Nein, das ist dann Vorsatz.
Zitat: Übertragen gesagt, wenn ich einen Tresor habe und schütze den gegen Einbruch so, dass ich das Einbruchswerkzeug zerstöre, dann ist diese rechtlich zulässig.
hm, der Vergleich passt nicht hierzu, das wäre in etwa so: Ich habe in meinem Tresor eine automatische Waffe. Öffnet man den Tresor, wird man erschossen. Ergo, hätte der Dieb den Tresor nicht geöffnet, würde er noch leben 
@redbaron: Ich hab dich wohl schon verstanden, aber auch sowas gehört (leider) auch mit dazu.
Alfred
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